Zweitwagenregelung

ZweitwagenregelungÜber eine Zweitwagenregelung lassen sich Motorräder sehr oft erheblich günstiger absichern. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 – 18:00 und Freitag von 09:00 – 13:00) unter 03901/82953 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Motorrad Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Mit Hilfe unseres Motorrad Versicherungsvergleich wird es Ihnen nicht schwer fallen, eine günstige Motorrad Versicherung zu finden.

Günstige Motorradversicherungen mittels Motorrad Versicherungsvergleich finden, Vertrag abschließen und eVB online erhalten! Als Besonderheit können Sie hier Ihre Motorrad Versicherungen auch online abschließen. Bei der Zweitwagenregelung von Motorrädern kmmt es immer wieder zu Veränderungen, da die Versicherer hier schnell auf Markteinflüsse aus reagieren. Macht ein Motorradversicherer die Erfahrung, dass eine bestimmte Fahrergruppe äußerst Schadensfrei fährt, werden gerne Sondernachlässe in Form von besonderen Zweitwagenregelungen gewährt. Genauso kann eine Versicherungsgesellschaft auch schnell einmal die Sonderregelung auf Grund einer häufigen Schadensfrequenz einer bestimmten Versicherungsgruppe Zweitwagenregelungen zurückziehen. Fragen Sie, welche Sondereinstufungen für Sie möglich sind.

Hier können Sie online vergleichen ohne Angabe von persönlichen Daten oder e-Mail Adresse!     

Zweitwagenregelung bei AMEX GT

Beginnt Ihr Vertrag für ein Motorrad, Trike oder Quad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn für Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad, Trike oder Quad bei der AMEX besteht und mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, oder Sie erstmals ein Kraftrad, Trike oder Quad versichern und für Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad, Trike, Quad oder Campingfahrzeug bei der AMEX besteht und mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist oder Sie erstmals ein Motorrad, Trike oder Quad versichern und für ein Elternteil bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad, Trike, Quad oder Campingfahrzeug bei der AMEX besteht und mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist.

Zweitwageneinstufungen DBV / AXA
Sonderersteinstufung eines Kraftrads, Trikes oder Quads in SF3
ZweitwagenregelungIhr Vertrag für ein Kraftrad, Trike oder Quads (Zweitfahrzeug) ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF3 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Für Sie oder Ihren Partner besteht bei der DBV / AXA bereits eine KH für einen Pkw, die mind. in die SF1/2 eingestuft ist. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF1/2 führen. Sie und Ihr Partner sind mind. 25 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Motorrad. Das Zweitfahrzeug wird ausschl. privat oder freiberuflich genutzt.
Sonderersteinstufung eines Leichtkraftrads in SF-1/2
Es gelten die gleichen Einstufungsregelungen wie beim Kraftrad nur dass das Leichtkraftrad lediglich in SF 1/2 eingestuft werden kann.
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF10)
Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad mit Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er – unabhängig von der bestätigten SF-Kl.- in die SF10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Sie oder Ihr Partner haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei der DBV / AXA versichert und für keines dieser Fahrzeuge der Baustein spezial vereinbart. Der Pkw ist dann mind. in die SF10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF10 führen. Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis seit mind. 2 J. zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind. Sie und Ihr Partner sind mind. 25 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Motorrad.

Zweitwagen Regelungen Itzehoer
Sonderersteinstufung eines Zweirads (WKZ 003, 022, 026 und 028) in SF½ (Zweitfahrzeug- / Führerscheinregelung): Beginnt Ihr Vertrag für ein Zweirad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF½ eingestuft, wenn auf Sie bereits ein Pkw, ein Camp-FZ oder ein Zweirad zugelassen ist und dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen versichert und mind. in die SF½ eingestuft ist, oder Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat des EWR erteilt wurde oder diesen gleichgestellt ist, seit mind. 3 Jahren zum Führen von Pkw, Camp-FZ oder von Zweirädern, die ein amtl. Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Sonderersteinstufung eines Zweirads (WKZ 003 oder 028) bis in SF2 (Zusatzvereinbarung N): Beginnt Ihr Vertrag für ein Zweirad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die zu diesem Zeitpunkt geltende SF-Kl. des Erstfahrzeugs höchst. jedoch in die SF2 eingestuft, wenn für Sie oder Ihren mit Ihnen in h. G. lebenden Ehepartner oder eingetr. Lebenspartner oder eheähnlichen Lebenspartner bereits ein Pkw (WKZ 112), Camp.-FZ (WKZ 127), Lieferwagen (WKZ 202) oder Zweirad (WKZ 003 oder 028) zugelassen und bei der Itzehoer in einer SF-Kl. versichert ist und kein anderer anrechenbarer Vertrag bei der Itzehoer oder anderweitig vorhanden ist
– das neu zu versichernde Fahrzeug auf Sie oder Ihren mit Ihnen in h. G. lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner oder eheähnlichen Lebenspartner zugelassen wird, Sie und alle Fahrer des neu zu versichernden Fahrzeugs seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder von Zweirädern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, besitzen, die von einem Mitgliedstaat des EWR erteilt wurde, und Sie und der jeweilige Fahrer mind. das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Zweitwagen Regelungen Janitos
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags für Zweitfahrzeuge erfolgt in der KH und in der VK die Einstufung in die SF2. Wenn das Erstfahrzeug ist ein Pkw und ist mind. in SF2 eingestuft. Für den künftig antragenden VN besteht bereits bei der Janitos Versicherung AG der Vertrag für das Erstfahrzeug, bzw. das Erstfahrzeug wird ab dem nächsten 1.1. über die Janitos Versicherung AG versichert und der entsprechende Antrag liegt vor. VN und Halter des Erst- und Zweitfahrzeuges sind identisch. Der Halter und die Halteranschrift dürfen vom VN abweichen, sofern es sich um den Ehe- oder Lebenspartner des VN’s handelt. Der bzw. die Nutzer des Erstfahrzeuges und Zweitfahrzeuges müssen mind. 23 J. alt sein. Der Versicherungsnehmer sowohl für das Erstfahrzeug als auch für das Zweitfahrzeug sind Privatpersonen (keine Firmen) und mind. 23 Jahre alt. Diesbezüglich gibt es keine Ausnahmen, auch nicht für Ehepartner oder Personen, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.

Zweitwagenregelung Kravag
Sonderersteinstufung für Krafträder und Leichtkrafträder in SF1/2
Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er durch die Zweitwagenregelung in die SF1/2 eingestuft, wenn auf Ihr Elternteil oder Ihr Kind bereits ein Pkw oder eines dieser Fahrzeuge zugelassen und jeweils von dieser Person versichert ist und zu diesem Zeitpunkt mind. in die SF1/2 eingestuft ist
Führerscheinsonderregelung
Hat Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Kl. 0 begonnen, stuft die Kravag ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie 3 J. im Besitz einerentsprech. Fahrerlaubnis sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind. Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden. Den Fahrerlaubnissen gleichgestellt sind solche, die von einem Staat außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.

Zweitwagenregelung Ergo
Sonderersteinstufung in SF1/2
Für Krafträder bzw. -roller (nicht Leicht- und Kleinkrafträder bzw. -roller) gibt es die Sonderersteinstufung in die SF1/2, sofern Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufes beginnt und wenn Ihre Zweitwageneinstufung: auf Sie bereits eines dieser Fahrzeuge zugelassen ist, das zu diesem Zeitpunkt mind. in die SF1/2 eingestuft ist, oder Einstufung für Partner: auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetr. Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in h. G. lebenden Lebenspartner bereits eines dieser Fahrzeuge zugelassen ist, das zu diesem Zeitpunkt mind. in die SF1/2 eingestuft ist und Sie seit mind. einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des nunmehr zu vers. Fahrzeuges, die von einem Mitgliedstaat des EWR erteilt wurde oder diesen gleichgestellt ist.
Führerscheineinstufung
Die Führerscheineistufung bei der Zweitwagenregelung wird angewendet, wenn Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat des EWR erteilt wurde oder diesen nach Abschnitt K.2.7 gleichgestellt ist, seit mind. 3 Jahren zum Führen des zu versichernden Motorrades berechtigt sind. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originals des Führerscheines zu führen, wobei wir zusätzlich eine Fotokopie des Führerscheines verlangen können.
Einstufung für Kinder
Ihr Vertrag für ein Fahrzeug wird in die SF1/2 eingestuft, wenn auf Ihre Mutter oder Ihren Vater bereits eines dieser Fahrzeuge zugelassen ist, das bei der Ergo versichert und zu diesem Zeitpunkt mind. in die SF1/2 eingestuft ist.

Sollte das Motorrad finanziert sein, lohnt sich ein Kredit Vergleich, da man so erhebliche Zinsen und Kosten einsparen kann.

Wir bieten unseren Kunden mehrere Sondereinstufungen für Ihr Motorrad oder Kraftrad, dass diese das erste Mal anmelden und versichern wollen. Im Einzelnen stellen wir Ihnen hier die Sondervereinbarungen und Standardregelungen vor. Prüfen Sie unsere Zweitwagen Regelungen für Motorräder und Kräder.

Links | Sitemap | Wer wir sind | Datenschutz | Kontakt | Impressum



© 2006 - SAW-Assekuranz GmbH - All Rights Reserved. - Design by Stephan Brückner