Kleinkraftrad Kleinkraftroller Versicherung

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Kleinkraftrad Kleinkraftroller Versicherung Vergleich für Kleinkrafträder und Kleinkraftroller

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Was ist beim Abschluss einer Kleinkraftrad Kleinkraftroller Versicherung zu beachten?

Kleinkraftrad Kleinkraftroller VersicherungBei einem Kleinkraftrad handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm³. Darunter fallen auch die vor der EU-Führerscheinreform 1998/1999 gebauten Kleinkrafträder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Kilometern pro Stunde und die in der früheren DDR gebauten Kleinkraftroller mit bis zu 60 km/h. Auch hier ist die Fahrzeugversicherung modular aufgebaut. Bei der Berechnung des jeweiligen Tarifs kommt es lediglich auf die jeweilige Fahrzeugart an. Hier wird zwischen dem Fahrrad mit Hilfsmotor, dem Leichtmofa, dem Mofa sowie dem Moped, dem Kleinkraftrad und dem Leichtkraftfahrzeug unterschieden. Darüber hinaus gibt es auch hier neben den harten auch weiche Kriterien. So gibt es in einigen Fällen Sondernachlässe, wenn der Fahrer nicht jünger als 23 Jahre ist.

Als Kleinkraftrad (auch als Mokick oder Moped bezeichnet) werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und die in der DDR produzierten Kleinkraftroller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben.

Was sollte man beim Abschluss einer Kleinkraftrad Kleinkraftroller Versicherung sonst noch beachten?

Kleinkraftrad Kleinkraftroller VersicherungBeim Versicherungsvertragsabschluss erhält man vom Versicherer jedes Jahr neu ein Kennzeichen, das als Versicherungsbestätigung gilt. Man kann lediglich die Kraftfahrzeughaftpflicht und die Teilkaskoversicherung abschließen. Bei der Tarifberechnung fragt man lediglich nach der Fahrzeugart. Hier gibt es das Fahrrad mit Hilfsmotor, das Leichtmofa, das Mofa und das Moped sowie das Kleinkraftrad (Mokick Roller oder Kleinkraftrad dreirädrig) und das Leichtkraftfahrzeug (Quad vierrädrig oder Leichtmobil vierrädrig mit max. 350 Kg). Der Krankenfahrstuhl kann ebenfalls über ein Moped Kennzeichen versichert werden. Einige Gesellschaften gewähren Sondernachlässe, wenn kein Fahrer unter 23 mit dem Kleinkraftroller fährt. Die Vermietung an Selbstfahrer ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Maßgeblich für die Kleinkraftroller Versicherung sind die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen (AKB-Moped). Zusätzlich gilt der Tarif für Kleinkrafträder /-roller einschließlich der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen (TB Moped). Der Versicherungsvertrag umfasst die Fahrzeugteilversicherung nur, wenn dieses ausdrücklich vom Versicherungsnehmer beantragt wurde. Das Versicherungsverhältnis erlischt immer am 28. Februar des nachfolgenden Jahres, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Basis der Kleinkraftradversicherung und der Kleinkraftrollerversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung

Ohne diese darf ein solches Fahrzeug auf deutschen Straßen nicht bewegt werden. Neben der reinen Haftpflichtversicherung gibt es darüber hinaus auch noch die Teilkaskoversicherung. Wenn man allerdings lediglich ein älteres, gebrauchtes Moped oder Kleinkraftrad fährt, dann dürfte die Haftpflichtversicherung völlig ausreichend sein. Die allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung sind in den AKB-Moped geregelt, für den Tarif sind die TB Moped maßgebend. Der Versicherungsvertrag endet immer am 28. Februar des nachfolgenden Jahres, ohne dass hierfür eine besondere Kündigung nötig ist.

Da der Versicherungsvertrag jedes Jahr automatisch endet, muss er ohnehin jährlich neu abgeschlossen werden. Dies sollte man nutzen und jedes Jahr neu einen Versicherungsvergleich durchführen. Und hierbei bietet der Online – Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH entscheidende Vorteile. Denn hier braucht man nur die entsprechenden Fahrzeugdaten in eine Eingabemaske einzugeben und bekommt dann binnen kurzer Zeit alle erforderlichen Informationen über die Tarife der verschiedensten Anbieter, sodass man sich selbst das Günstigste heraussuchen kann. Bei den Versicherungsvertretern hat man hingegen immer das Problem, dass diese oft nur an ihren eigenen Provisionen und nicht am Wohl der Kunden interessiert sind. Vor allem aber können sie mit diesem Rechner auf eine Vielzahl von Versicherungsangeboten zurückgreifen. In den Jahren 2008 und 2009 war dieser Versicherungsvergleich sogar Testsieger.

Der Motorrad-Versicherungsvergleich ist zudem sehr benutzerfreundlich, da er kostenlos ist und auch keine privaten Informationen abgefragt werden. Auf Wunsch können die Versicherungen auch sofort online abgeschlossen werden. Mithilfe des TLS/SSL Prädikats ist auch die Übertragung der entsprechenden Unterlagen optimal geschützt. Nutzen Sie diesen Versicherungsvergleich und sparen Sie damit sowohl bei der Kleinkraftradversicherung als auch bei der Kleinkraftrollerversicherung viel Geld!

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